Fallbeispiel COVID-19-Pandemie – Keine Rückerstattung der Flugkosten

Ausgangslage

Herr M. war auf einem Flug in die Philippinen, als seine Reise abrupt in Bangkok endete. Die philippinische Regierung hatte gerade den Lockdown angeordnet, weshalb sämtliche Flüge an seine Reisedestination annulliert wurden.

Herr M. war in Bangkok gestrandet. Er organisierte daher früher als geplant einen Rückflug in die Schweiz und meldete seiner Reiseversicherung die Kosten für die verfallenen Flugtickets als Schaden an.

Die Versicherung lehnte die Rückerstattung der Flugkosten ab. Weder Epidemien noch Pandemien seien über seine Reiseversicherung gedeckt. Damit war Herr M. nicht einverstanden und kontaktierte die Ombudsstelle.

Ergebnis der Ombudsarbeit

Den Versicherungsbedingungen konnten wir entnehmen, dass zwar «Pandemie» als Ausschlussgrund für Versicherungsleistungen aufgeführt war. Hingegen war die Epidemie als Ereignis versichert.

Die Ombudstelle kontaktiere den Versicherer. Wir stellten uns auf den Standpunkt, dass es für Herrn M. nicht absehbar gewesen sei, dass die WHO am Tag des Abflugs die Pandemie ausrufen würde und welche Folgen dies mit sich nachziehen würde.

In unserer Intervention stützten wir uns auf das Rechtsgutachten, das wir im Zusammenhang mit den zahlreichen Pandemiefällen, die wir zu bearbeiten hatten, erstellen liessen. Nach dem Rechtsgutachten ist die Pandemie ein Anwendungsfall einer Epidemie. Wir argumentierten daher, dass der Pandemieausschluss gemäss Rechtsgutachten nicht gültig sei.

Der Versicherer stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei Pandemien um ein nicht versicherbares Systemrisiko handle. Weil Herr M. zu einer Risikogruppe gehörte, war der Reiseversicherer dennoch bereit, aufgrund der besonderen Umstände die Kosten für den Rückflug in die Schweiz zu übernehmen. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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