Fallbeispiel Schadenfall – Auto­versicherung gekündigt

Ausgangslage

Herr B. hatte Pech mit seinem Auto und musste innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere Kaskoschäden anmelden. Diese wurden von der Versicherung alle beglichen, beim letzten Schadenfall wurde ihm jedoch die Versicherung vorzeitig im Schadenfall gekündigt.

Herr B. ist verunsichert, weil ihm sowohl die Kasko- als auch die Autohaftpflicht-Versicherung gekündigt wurde und er Mühe hat, einen neuen Versicherer zu finden, was letztlich zu einem Fahrverbot mit dem eigenen Auto führen könnte.

Ergebnis der Ombudsarbeit

Die Ombudsstelle teilt Herrn B. mit, dass sowohl der Versicherte als auch der Versicherer in einem gedeckten Schadenfall von Gesetzes wegen (Art. 42 VVG) die Möglichkeit haben, einen Vertrag vorzeitig zu beenden.

Umfasst die Police sowohl die Kasko- als auch die Autohaftpflicht, dürfen beide Versicherungen gekündigt werden. Als Ombudsstelle können wir daher lediglich prüfen, ob die Kündigung rechtzeitig, also vor der Schadenzahlung, ausgesprochen wurde, was vorliegend der Fall war.

Was den Abschluss einer neuen Versicherung betrifft, so riet die Ombudsstelle Herrn B., Offerten bei verschiedenen Versicherern einzuholen (vorzugsweise direkt bei der Agentur und nicht Online) und diese nach allfälliger Antragsablehnung anzufragen, ob die Möglichkeit bestehe, einen Vertrag unter angepassten Bedingungen abzuschliessen (z.B. mit höherem Selbstbehalt).

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