Fallbeispiel Diebstahl – reduzierte Schaden­summe wegen fehlender Beweise

Ausgangslage

Nach Rückkehr aus den Ferien muss Familie M. mit Entsetzen feststellen, dass bei ihr Zuhause eingebrochen und unter anderem auch einige Wertsachen gestohlen wurden.

Nachdem sie den Schaden ihrer Hausratversicherung angemeldet hatte, offerierte diese eine reduzierte Pauschalentschädigung, weil kaum Belege für die entwendeten Gegenstände eingereicht worden waren.

Mit dem Angebot der Versicherung ist Familie M. nicht einverstanden, weil der erlittene Schaden viel höher ist.

Ergebnis der Ombudsarbeit

Die Ombudsstelle erklärt zunächst der ratsuchenden Familie, dass sie den Eigentums- und Wertnachweis der gestohlenen Gegenstände erbringen muss.

Die Ombudsstelle riet ihr, für den Besitznachweis ihre Kreditkartenabrechnungen, Garantiebelege, Echtheitszertifikate, Schmuckschätzungen und Erbschaftsinventare durchzugehen. Aus diesem Grund konnte sie den Schadennachweis doch noch erbringen. Dank der Intervention der Ombudsstelle erhöhte die Versicherung schliesslich die Entschädigung.

Familie M. konnte den Schadennachweis schliesslich doch noch erbringen, weshalb die Versicherung aufgrund der Intervention der Ombudsstelle die Schadensumme erhöhte.

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