Fallbeispiel Sportunfall – Versicherung zahlt nicht

Ausgangslage

Die 42-jährige Chemikerin, Frau H., spielt in ihrer Freizeit Volleyball. Bei einem Trainingsspiel stürzte sie und verletzte sich an der Schulter. Die Unfallversicherung lehnt ihren Sportunfall ab und teilt ihr mit, ihre Gesundheitsbeschwerden seien nach Ansicht des Vertrauensarztes degenerativ, also als Krankheit und nicht als Unfall zu betrachten.

Frau H. kontaktiert die Ombudsstelle, weil sie der Meinung ist, die Unfallversicherung müsse für die Behandlung ihrer im Zusammenhang mit dem Sturz aufgetretenen Schulterprobleme aufkommen.

Ergebnis der Ombudsarbeit

Die Ombudsstelle empfiehlt Frau H. in einem ersten Schritt ihren behandelnden Arzt aufzusuchen. Sollte dieser zur Ansicht gelangen, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückgehen, möge er dies schriftlich begründen. Nach Vorliegen des ärztlichen Berichts interveniert die Ombudsstelle beim Versicherer mit Erfolg.

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